Unternehmen, die ihre proprietären Technologien nach dem Gebrauchsmustergesetz schützen lassen, bestätigen die Wirksamkeit unserer Prüfverfahren und der strategischen Anmeldung beim DPMA.



Rückmeldungen von Unternehmen zur Eintragung und Durchsetzung von Gebrauchsmustern
CTO, MedTech GmbH
„Die Prüfung der Neuheit nach § 3 GebrMG war für unser Diagnosegerät entscheidend. Die Kanzlei hat die Schutzfähigkeit präzise dokumentiert und die Anmeldung beim DPMA termingerecht eingereicht.“
Leiter F&E, Automatisierungstechnik
„Für unsere KI-gestützte Sortieranlage wurde ein Gebrauchsmuster nach § 1 Abs. 1 GebrMG angemeldet. Die interne Validierung der technischen Merkmale war aufwendig, aber die klare Anleitung hat den Prozess erheblich beschleunigt.“
Syndikusrechtsanwältin, Pharma AG
„Die Abgrenzung zum Patentschutz wurde im Vorfeld genau analysiert. Die strategische Empfehlung, ein Gebrauchsmuster für unser Verfahren zur Wirkstofffreisetzung zu wählen, hat sich als kosteneffizient und rechtssicher erwiesen.“
Geschäftsführerin, Sensorik GmbH
„Die Prüfung der Schutzvoraussetzungen nach § 2 GebrMG für unsere Messsonde war komplex. Die detaillierte Aufstellung der erforderlichen Unterlagen und die Begleitung durch das gesamte Eintragungsverfahren waren außergewöhnlich.“
Direkte Kanäle für Mandanten und Interessenten