Nach dem ersten Monat der Zusammenarbeit mit aaronhand zur Prüfung unserer KI-gestützten Analyseplattform nach § 1 GebrMG war ich überrascht, wie präzise die Anforderungen an die Technizität formuliert wurden. Die Kanzlei hat die Neuheitsrecherche strukturiert durchgeführt und die Abgrenzung zum Patentschutz klar dargelegt. Besonders hilfreich war die konkrete Dokumentationshilfe für die Eintragungsunterlagen. Der Aufwand hat sich gelohnt – die Eintragung wurde ohne Beanstandung durch das DPMA erteilt.
12. März 2025
Das Feedback zur Kommunikation und zum Setup des Validierungsprozesses war für mich als Geschäftsführer eines mittelständischen Maschinenbauunternehmens entscheidend. Die Kanzlei hat die internen Prüfschritte für unsere neuartige Steuerungseinheit verständlich aufbereitet und die Fristen des GebrMG exakt eingehalten. Die anfängliche Abstimmung per Videokonferenz war effizient, die schriftlichen Zusammenfassungen kamen stets innerhalb von 24 Stunden. Einziger Wermutstropfen: Die Rückmeldung zur ergänzenden Schutzrechtsstrategie kam etwas später als erhofft.
28. Februar 2025
Als wiederkehrende Mandantin schätze ich die Kontinuität in der Beratung zur Gebrauchsmusterstrategie. Nachdem wir vor zwei Jahren bereits ein erstes Verfahren erfolgreich abschlossen, hat aaronhand nun die Validierung eines weiterentwickelten Sensorsystems übernommen. Die Kanzlei erkannte sofort, dass die Änderungen eine neue Anspruchskategorie erforderten, und passte die Einreichung entsprechend an. Die Abwicklung war routiniert, die Kosten blieben im Rahmen des vorab vereinbarten Budgets. Für uns als forschendes Unternehmen ein verlässlicher Partner.
15. Januar 2025